Heli CPD35-GB2LI-S HD: 3,5-t-Elektrostapler mit Fördercheck

Heli CPD35-GB2LI-S HD: 33-%-Fördercheck

Heli CPD35-GB2LI-S HD: 3,5-t-Elektrostapler mit Fördercheck

Der neue Heli CPD35-GB2LI-S HD kombiniert die 3,5-Tonnen-Klasse mit Lithium-Ionen-Technik, Vollkabine und nicht kreidender Bereifung. Damit ist er für Betriebe interessant, die einen robusten fossilen Gegengewichtsstapler elektrifizieren möchten. Ob dabei eine Förderquote von 33 % erreichbar ist, hängt nicht von der Modellbezeichnung ab, sondern vom Unternehmen, dem Altgerät, dem gleichen Verwendungszweck und dem richtigen Ablauf vor Bestellung.

Die konkrete GSZ Maschine im Datencheck

ModellHeli CPD35-GB2LI-S HD
GeräteartElektro-Vierradstapler, Neugerät
Baujahr2026
Betriebsstunden0
Tragkraft3.500 kg
Hubhöhe4.700 mm
Bauhöhe2.240 mm
HubgerüstTriplex mit Vollfreihub
Batterie80 V / 280 Ah, Lithium-Ionen-Angabe
LadegerätOn-Board-Ladegerät 80 V / 35 A
Interne NummerHEL0150T190N

Die Angaben stammen aus der aktuell verlinkten Produktkarte. Verfügbarkeit, Identität, Lieferumfang und technische Daten sollten vor Bestellung am konkreten Gerät und in den Angebotsunterlagen bestätigt werden.

HD-Konfiguration für schwere Hallenprozesse

3.500 kg Tragkraft und 4.700 mm Hubhöhe decken viele industrielle Umschlagaufgaben ab. Die aktuelle Maschine ist mit Vollkabine und Heizung, Seitenschieber, viertem Steuerkreis, OPS, LED-Beleuchtung und nicht kreidender SE-Bereifung gelistet. Diese Kombination kann für Produktionshallen, Versand und überdachte Verladebereiche relevant sein.

Die Eignung muss anhand der schwersten und längsten Last geprüft werden. Zinken, Seitenschieber und mögliche weitere Anbaugeräte verändern das Lastmoment. Zusätzlich sind 2.240 mm Bauhöhe, die engste Wendezone und die Bodenübergänge entlang der vollständigen Route zu bestätigen.

Kann für diesen Stapler eine Förderquote von 33 % gelten?

Möglicherweise, aber nicht automatisch. Im EEW-Förderprogramm nennt Modul 6 für kleine Unternehmen eine Förderquote von 33 % für bestimmte Elektrifizierungsvorhaben. Ein elektrischer Gabelstapler ist im offiziellen Merkblatt ausdrücklich als Beispiel genannt. Gefördert wird jedoch nicht jede Bestellung und auch nicht pauschal jede Lithium-Batterie.

  • Der Antragsteller muss nach EU-Definition ein kleines Unternehmen sein.
  • Eine vorhandene, ausschließlich fossil betriebene Maschine muss ersetzt werden.
  • Die Bestandsmaschine muss mindestens fünf Jahre betrieblich genutzt worden, im Eigentum und bei Antragstellung vollständig funktionsfähig sein.
  • Alt- und Neugerät müssen demselben betrieblichen Zweck dienen.
  • Das Altgerät darf nach der Umstellung nicht weitergenutzt werden; Verwertung oder Verkauf werden dokumentiert.
  • Vor dem Zuwendungsbescheid darf grundsätzlich nicht mit der Maßnahme begonnen werden.

Der Heli CPD35-GB2LI-S HD kann deshalb nur als mögliche Neuanlage innerhalb eines qualifizierten Ersatzvorhabens eingeordnet werden. Die Bewilligungsstelle entscheidet anhand des konkreten Antrags.

280 Ah gezielt gegen Zyklen und Ladepausen rechnen

Das 80-V-/280-Ah-System liegt zwischen kompakten und größeren Batterievarianten. Es kann wirtschaftlich sein, wenn seine Leistung zum Prozess passt. Eine unnötig große Batterie bindet Kapital; eine zu kleine Konfiguration erzeugt ungeplante Ladeunterbrechungen. Benötigt werden reale Daten statt pauschaler Schichtversprechen.

PrüffeldBenötigte Betriebsdaten
LastGewicht, Abmessungen, Lastschwerpunkt und geplantes Anbaugerät
HubaufgabeHöchste Zielposition, niedrigste Durchfahrt und Resttragfähigkeit
FahrprofilStrecke, Boden, Rampen, Innen-/Außenanteil und Zyklen pro Schicht
EnergieSchichten, Pausen, Ladefenster, Ladeort und verfügbarer Anschluss
UmstellungBestandsgerät, Nutzungsdauer, Eigentum, Zustand und gleicher Verwendungszweck

Förderakte vor Bestellung vorbereiten

Für einen Förderantrag sollte nachvollziehbar sein, warum genau diese 3,5-t-Konfiguration die alte fossile Maschine ersetzt. Tragkraft, Hubhöhe, Kabine und Bereifung sind betriebliche Anforderungen; reine Komfort- oder Marketingargumente ersetzen keine technische Projektbeschreibung.

  1. Bestandsmaschine mit Typenschild, Eigentumsnachweis, Nutzungsdauer und aktuellem Foto dokumentieren.
  2. Den gleichen betrieblichen Zweck von Alt- und Neugerät nachvollziehbar beschreiben.
  3. Ein konkretes Angebot für Stapler, Batterie, Ladegerät und eindeutig zugeordneten Lieferumfang einholen.
  4. De-minimis-Erklärung und erforderliche Unternehmensnachweise vorbereiten.
  5. Antrag stellen und Auftragszeitpunkt mit den Förderregeln abstimmen.
  6. Nach Umsetzung Verbleib beziehungsweise Verwertung des Altgeräts und die neue Anlage dokumentieren.

Wichtig: Ein rechtlich bindender Liefer- oder Leistungsvertrag kann als Maßnahmenbeginn gelten. Vor dem Zuwendungsbescheid sind nur förderkonforme Vertragsgestaltungen mit wirksamer aufschiebender oder auflösender Bedingung denkbar. Das sollte vor Unterzeichnung mit der zuständigen Stelle beziehungsweise qualifizierter Förderberatung geklärt werden.

Warum die Lithium-Batterie Teil der Systementscheidung ist

Die Batterie darf nicht isoliert nach Spannung und Amperestunden ausgewählt werden. Lastanteil, Fahrweg, Hubmeter, Temperatur, Pausen und Ladeleistung bestimmen, ob das Gesamtsystem den täglichen Takt abdeckt. Beim CPD35-GB2LI-S HD müssen 280 Ah, Heizungsnutzung, Lastzyklen und das 35-A-On-Board-Ladegerät gemeinsam bewertet werden.

Für eine Förderung nach Modul 6 ist entscheidend, ob die Investition insgesamt die Voraussetzungen des fossilen Ersatzes erfüllt. Eine separat gekaufte Austauschbatterie ist nicht automatisch mit 33 % förderfähig. In die Anfrage gehört deshalb der vollständige technische und kaufmännische Lieferumfang.

Modell prüfen und Ersatzprojekt einordnen

GSZ kann die konkrete Maschine, verfügbare Alternativen und die für ein Angebot benötigten technischen Daten zusammenstellen. Die formale Förderfähigkeit und Antragstellung müssen separat geprüft werden.

Offizielle Quellen und Stand der Einordnung

Grundlage dieser Einordnung sind das BAFA-Merkblatt zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft, die Informationen des Bundesministeriums zu Modul 6 und die BAFA-Seite zur Basisförderung in Modul 4. Förderbedingungen können geändert werden. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Richtlinien, Merkblätter und die Entscheidung der Bewilligungsstelle. GSZ leistet keine Förder- oder Rechtsberatung und verspricht keine Bewilligung.

Häufige Fragen

Gibt es auf den Heli CPD35-GB2LI-S HD automatisch 33 % Rabatt?

Nein. Die 33 % sind eine mögliche Förderquote in EEW Modul 6 für kleine Unternehmen, wenn sämtliche Voraussetzungen eines qualifizierten Ersatzvorhabens erfüllt sind. Es handelt sich nicht um einen GSZ Rabatt.

Ist eine einzelne Lithium-Batterie mit 33 % förderfähig?

Nicht automatisch. Modul 6 betrachtet die Elektrifizierung einer bislang fossil betriebenen Anlage. Eine Batterie kann Bestandteil der neuen elektrischen Gesamtlösung sein; ein isolierter Batterietausch muss gesondert geprüft werden.

Darf der Stapler vor dem Antrag bestellt werden?

Ein bindender Auftrag kann als vorzeitiger Maßnahmenbeginn gelten und die Förderung gefährden. Antrag und Vertragsgestaltung müssen vor Bestellung geklärt werden.

Welche Altmaschine wird vorausgesetzt?

Nach dem BAFA-Merkblatt muss die zu ersetzende fossil betriebene Anlage unter anderem mindestens fünf Jahre betrieblich genutzt, im Eigentum und bei Antragstellung vollständig funktionsfähig sein.

Muss das Altgerät verschrottet werden?

Es darf nach der Umstellung nicht weitergenutzt werden. Verkauf oder Entsorgung sind erst nach den förderrechtlich zulässigen Schritten vorzunehmen und zu dokumentieren.

Welche Batterie ist im konkreten Modell angegeben?

Die aktuelle Produktkarte nennt 80 V / 280 Ah, Lithium-Ionen-Angabe. Ob diese Konfiguration zum Schichtprofil passt, ist anhand der realen Einsatzdaten zu prüfen.

Wo finde ich das konkrete Angebot?

Die Schaltfläche „CPD35 HD ansehen“ führt direkt zur aktuell geprüften GSZ Produktkarte mit der internen Nummer HEL0150T190N.

Wer entscheidet über die Förderung?

Ausschließlich die zuständige Bewilligungsstelle auf Grundlage des vollständigen Antrags und der zum Antragszeitpunkt gültigen Regeln.

Haftungsausschluss / Rechtlicher Hinweis:
Die auf dieser Website gezeigten Abbildungen können mithilfe künstlicher Intelligenz generiert worden sein und dienen ausschließlich zu illustrativen Zwecken. Sie stellen keine originalen Produktfotos der jeweiligen Hersteller dar. Alle Marken, Logos und Modellbezeichnungen sind Eigentum der jeweiligen Inhaber und werden nur zur eindeutigen Identifikation verwendet.

Hinweis: Auf dieser Website können bei einzelnen Beiträgen unterstützend KI-Technologien eingesetzt werden. Informationen hierzu finden Sie auf unserer Seite „Transparenz beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz“.