Heli CPD35-GB2LI-M neu: 3,5-t-Lithiumstapler im Fördercheck
Heli CPD35-GB2LI-M neu: 3,5-t-Lithiumstapler im Fördercheck
Mit 3.500 kg Tragkraft, Vollkabine und einer 80-V-/404-Ah-Konfiguration zielt der neue Heli CPD35-GB2LI-M auf anspruchsvollere Hallen- und Mischprozesse. Für kleine Unternehmen, die damit einen mindestens fünf Jahre genutzten fossilen Stapler ersetzen, kann EEW Modul 6 interessant sein. Entscheidend ist eine saubere Trennung zwischen technischer Eignung, förderfähigem Ersatzprojekt und der späteren Kaufentscheidung.
Die konkrete GSZ Maschine im Datencheck
| Modell | Heli CPD35-GB2LI-M |
|---|---|
| Geräteart | Elektro-Vierradstapler, Neugerät |
| Baujahr | 2026 |
| Betriebsstunden | 1 |
| Tragkraft | 3.500 kg |
| Hubhöhe | 4.700 mm |
| Bauhöhe | 2.240 mm |
| Hubgerüst | Triplex mit Vollfreihub |
| Batterie | 80 V / 404 Ah, Lithium-Ionen-Angabe |
| Ladegerät | On-Board-Ladegerät 80 V / 35 A |
| Interne Nummer | HEL0294TR081N1 |
Die Angaben stammen aus der aktuell verlinkten Produktkarte. Verfügbarkeit, Identität, Lieferumfang und technische Daten sollten vor Bestellung am konkreten Gerät und in den Angebotsunterlagen bestätigt werden.
Elektrische 3,5-Tonnen-Klasse für Produktion und Verladung
Die 3,5-Tonnen-Klasse wird häufig benötigt, wenn schwere Paletten, Gitterboxen, Formen oder kompakte Maschinenteile bewegt werden. Der Triplexmast mit 4.700 mm Hubhöhe unterstützt typische Regal- und Übergabeaufgaben. Vollkabine mit Heizung, Seitenschieber, vierter Steuerkreis, Doppelpedal und OPS sind in der Produktkarte dokumentiert.
Bei 3.500 kg Last müssen Lastschwerpunkt und Anbaugerät exakt feststehen. Die Bauhöhe von 2.240 mm ist für viele Hallen interessant, ersetzt aber keine Routenprüfung. Mit langer Last oder schwerem Anbaugerät kann die nutzbare Tragfähigkeit in 4.700 mm Höhe deutlich unter dem Nennwert liegen.
Kann für diesen Stapler eine Förderquote von 33 % gelten?
Möglicherweise, aber nicht automatisch. Im EEW-Förderprogramm nennt Modul 6 für kleine Unternehmen eine Förderquote von 33 % für bestimmte Elektrifizierungsvorhaben. Ein elektrischer Gabelstapler ist im offiziellen Merkblatt ausdrücklich als Beispiel genannt. Gefördert wird jedoch nicht jede Bestellung und auch nicht pauschal jede Lithium-Batterie.
- Der Antragsteller muss nach EU-Definition ein kleines Unternehmen sein.
- Eine vorhandene, ausschließlich fossil betriebene Maschine muss ersetzt werden.
- Die Bestandsmaschine muss mindestens fünf Jahre betrieblich genutzt worden, im Eigentum und bei Antragstellung vollständig funktionsfähig sein.
- Alt- und Neugerät müssen demselben betrieblichen Zweck dienen.
- Das Altgerät darf nach der Umstellung nicht weitergenutzt werden; Verwertung oder Verkauf werden dokumentiert.
- Vor dem Zuwendungsbescheid darf grundsätzlich nicht mit der Maßnahme begonnen werden.
Der Heli CPD35-GB2LI-M kann deshalb nur als mögliche Neuanlage innerhalb eines qualifizierten Ersatzvorhabens eingeordnet werden. Die Bewilligungsstelle entscheidet anhand des konkreten Antrags.
404-Ah-System für intensive Prozesse dimensionieren
80 V / 404 Ah bilden eine andere Energieklasse als kompakte 150-Ah-Systeme. Trotzdem ist die Kapazität kein pauschaler Beleg für Mehrschichtfähigkeit. Fahrstrecke, Lastanteil, Heizungsnutzung, Hubspiele, Rampen und Zwischenladefenster bestimmen den Bedarf. Das On-Board-Ladegerät mit 35 A muss zusätzlich zum verfügbaren Netzanschluss und zum betrieblichen Zeitfenster passen.
| Prüffeld | Benötigte Betriebsdaten |
|---|---|
| Last | Gewicht, Abmessungen, Lastschwerpunkt und geplantes Anbaugerät |
| Hubaufgabe | Höchste Zielposition, niedrigste Durchfahrt und Resttragfähigkeit |
| Fahrprofil | Strecke, Boden, Rampen, Innen-/Außenanteil und Zyklen pro Schicht |
| Energie | Schichten, Pausen, Ladefenster, Ladeort und verfügbarer Anschluss |
| Umstellung | Bestandsgerät, Nutzungsdauer, Eigentum, Zustand und gleicher Verwendungszweck |
Förderakte vor Bestellung vorbereiten
Beim Ersatz eines 3,5-t-Diesel- oder Gasstaplers sollte der gleiche Verwendungszweck anhand repräsentativer schwerer Lasten dokumentiert werden. Eine zu allgemein formulierte Begründung wie „Umstieg auf Elektro“ beschreibt den Prozess nicht ausreichend; belastbarer sind Lastmatrix, Route, Schichten und Einsatzort.
- Bestandsmaschine mit Typenschild, Eigentumsnachweis, Nutzungsdauer und aktuellem Foto dokumentieren.
- Den gleichen betrieblichen Zweck von Alt- und Neugerät nachvollziehbar beschreiben.
- Ein konkretes Angebot für Stapler, Batterie, Ladegerät und eindeutig zugeordneten Lieferumfang einholen.
- De-minimis-Erklärung und erforderliche Unternehmensnachweise vorbereiten.
- Antrag stellen und Auftragszeitpunkt mit den Förderregeln abstimmen.
- Nach Umsetzung Verbleib beziehungsweise Verwertung des Altgeräts und die neue Anlage dokumentieren.
Wichtig: Ein rechtlich bindender Liefer- oder Leistungsvertrag kann als Maßnahmenbeginn gelten. Vor dem Zuwendungsbescheid sind nur förderkonforme Vertragsgestaltungen mit wirksamer aufschiebender oder auflösender Bedingung denkbar. Das sollte vor Unterzeichnung mit der zuständigen Stelle beziehungsweise qualifizierter Förderberatung geklärt werden.
Warum die Lithium-Batterie Teil der Systementscheidung ist
Die Batterie darf nicht isoliert nach Spannung und Amperestunden ausgewählt werden. Lastanteil, Fahrweg, Hubmeter, Temperatur, Pausen und Ladeleistung bestimmen, ob das Gesamtsystem den täglichen Takt abdeckt. Beim CPD35-GB2LI-M sind die 404-Ah-Konfiguration, Heizung und die geplanten Ladefenster als zusammenhängendes Betriebssystem zu betrachten.
Für eine Förderung nach Modul 6 ist entscheidend, ob die Investition insgesamt die Voraussetzungen des fossilen Ersatzes erfüllt. Eine separat gekaufte Austauschbatterie ist nicht automatisch mit 33 % förderfähig. In die Anfrage gehört deshalb der vollständige technische und kaufmännische Lieferumfang.
Modell prüfen und Ersatzprojekt einordnen
GSZ kann die konkrete Maschine, verfügbare Alternativen und die für ein Angebot benötigten technischen Daten zusammenstellen. Die formale Förderfähigkeit und Antragstellung müssen separat geprüft werden.
Offizielle Quellen und Stand der Einordnung
Grundlage dieser Einordnung sind das BAFA-Merkblatt zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft, die Informationen des Bundesministeriums zu Modul 6 und die BAFA-Seite zur Basisförderung in Modul 4. Förderbedingungen können geändert werden. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Richtlinien, Merkblätter und die Entscheidung der Bewilligungsstelle. GSZ leistet keine Förder- oder Rechtsberatung und verspricht keine Bewilligung.
Häufige Fragen
Gibt es auf den Heli CPD35-GB2LI-M automatisch 33 % Rabatt?
Nein. Die 33 % sind eine mögliche Förderquote in EEW Modul 6 für kleine Unternehmen, wenn sämtliche Voraussetzungen eines qualifizierten Ersatzvorhabens erfüllt sind. Es handelt sich nicht um einen GSZ Rabatt.
Ist eine einzelne Lithium-Batterie mit 33 % förderfähig?
Nicht automatisch. Modul 6 betrachtet die Elektrifizierung einer bislang fossil betriebenen Anlage. Eine Batterie kann Bestandteil der neuen elektrischen Gesamtlösung sein; ein isolierter Batterietausch muss gesondert geprüft werden.
Darf der Stapler vor dem Antrag bestellt werden?
Ein bindender Auftrag kann als vorzeitiger Maßnahmenbeginn gelten und die Förderung gefährden. Antrag und Vertragsgestaltung müssen vor Bestellung geklärt werden.
Welche Altmaschine wird vorausgesetzt?
Nach dem BAFA-Merkblatt muss die zu ersetzende fossil betriebene Anlage unter anderem mindestens fünf Jahre betrieblich genutzt, im Eigentum und bei Antragstellung vollständig funktionsfähig sein.
Muss das Altgerät verschrottet werden?
Es darf nach der Umstellung nicht weitergenutzt werden. Verkauf oder Entsorgung sind erst nach den förderrechtlich zulässigen Schritten vorzunehmen und zu dokumentieren.
Welche Batterie ist im konkreten Modell angegeben?
Die aktuelle Produktkarte nennt 80 V / 404 Ah, Lithium-Ionen-Angabe. Ob diese Konfiguration zum Schichtprofil passt, ist anhand der realen Einsatzdaten zu prüfen.
Wo finde ich das konkrete Angebot?
Die Schaltfläche „CPD35-M ansehen“ führt direkt zur aktuell geprüften GSZ Produktkarte mit der internen Nummer HEL0294TR081N1.
Wer entscheidet über die Förderung?
Ausschließlich die zuständige Bewilligungsstelle auf Grundlage des vollständigen Antrags und der zum Antragszeitpunkt gültigen Regeln.
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