EP EFL303 Li-Ion: 3-t-Elektrostapler mit BAFA-Fördercheck

EP EFL303 Li-Ion: 33-%-BAFA-Fördercheck

EP EFL303 Li-Ion: 3-t-Elektrostapler mit BAFA-Fördercheck

Der EP EFL303 erweitert den GSZ Vergleich um einen Lithium-Elektrostapler außerhalb der Heli Baureihen. Die aktuelle neue Maschine ist mit 3.000 kg Tragkraft, 5.000 mm Hubhöhe und 80 V / 205 Ah gelistet. Für Betriebe mit einem älteren Diesel- oder Gasstapler kann sie ein Kandidat für ein Elektrifizierungsprojekt sein. Ob 33 % Förderung möglich sind, entscheidet aber der konkrete Förderfall und nicht die bloße Wahl eines Lithium-Modells.

Die konkrete GSZ Maschine im Datencheck

ModellEP EFL303
GeräteartElektro-Vierradstapler, Neugerät
Baujahr2023
Betriebsstunden0
Tragkraft3.000 kg
Hubhöhe5.000 mm
Bauhöhe2.310 mm
HubgerüstTriplex mit Freihub
Batterie80 V / 205 Ah, Lithium-Ionen-Angabe
LadegerätBatterie-/Ladegerätedaten im Angebot bestätigen
Interne Nummer10GEP23014T500

Die Angaben stammen aus der aktuell verlinkten Produktkarte. Verfügbarkeit, Identität, Lieferumfang und technische Daten sollten vor Bestellung am konkreten Gerät und in den Angebotsunterlagen bestätigt werden.

Drei Tonnen und fünf Meter Hubhöhe im Prozess abgleichen

Die Drei-Tonnen-Klasse eignet sich für viele Produktions- und Logistikprozesse mit schweren Paletten oder kompakten Industriegütern. 5.000 mm Hubhöhe erweitern den Einsatz in höhere Regalfächer und Übergabestellen. Der Triplexmast mit Freihub ist in der aktuellen Karte dokumentiert.

Bei 2.310 mm Bauhöhe sind Tore, Unterzüge und Brandschutzabschlüsse zu prüfen. Für 3.000 kg in größerer Höhe zählen Lastschwerpunkt, Gabel- beziehungsweise Anbaugerätegeometrie und die Resttragfähigkeit. Die öffentliche Karte enthält nur begrenzte Ausstattungsdetails; fehlende Angaben werden deshalb vor Bestellung im konkreten Angebot bestätigt.

Kann für diesen Stapler eine Förderquote von 33 % gelten?

Möglicherweise, aber nicht automatisch. Im EEW-Förderprogramm nennt Modul 6 für kleine Unternehmen eine Förderquote von 33 % für bestimmte Elektrifizierungsvorhaben. Ein elektrischer Gabelstapler ist im offiziellen Merkblatt ausdrücklich als Beispiel genannt. Gefördert wird jedoch nicht jede Bestellung und auch nicht pauschal jede Lithium-Batterie.

  • Der Antragsteller muss nach EU-Definition ein kleines Unternehmen sein.
  • Eine vorhandene, ausschließlich fossil betriebene Maschine muss ersetzt werden.
  • Die Bestandsmaschine muss mindestens fünf Jahre betrieblich genutzt worden, im Eigentum und bei Antragstellung vollständig funktionsfähig sein.
  • Alt- und Neugerät müssen demselben betrieblichen Zweck dienen.
  • Das Altgerät darf nach der Umstellung nicht weitergenutzt werden; Verwertung oder Verkauf werden dokumentiert.
  • Vor dem Zuwendungsbescheid darf grundsätzlich nicht mit der Maßnahme begonnen werden.

Der EP EFL303 kann deshalb nur als mögliche Neuanlage innerhalb eines qualifizierten Ersatzvorhabens eingeordnet werden. Die Bewilligungsstelle entscheidet anhand des konkreten Antrags.

205 Ah nicht mit garantierter Schichtdauer verwechseln

80 V / 205 Ah beschreiben die gelistete Energiekonfiguration, nicht die automatisch erreichbare Einsatzzeit. Fahrwege, Lastanteil, Hubmeter, Rampen und Pausen müssen gegen Batterie und Ladegerät gerechnet werden. Weil die öffentliche Karte keine vollständigen Ladedaten ausweist, gehört die genaue Batterie-/Ladegerätekombination ausdrücklich in die Anfrage.

PrüffeldBenötigte Betriebsdaten
LastGewicht, Abmessungen, Lastschwerpunkt und geplantes Anbaugerät
HubaufgabeHöchste Zielposition, niedrigste Durchfahrt und Resttragfähigkeit
FahrprofilStrecke, Boden, Rampen, Innen-/Außenanteil und Zyklen pro Schicht
EnergieSchichten, Pausen, Ladefenster, Ladeort und verfügbarer Anschluss
UmstellungBestandsgerät, Nutzungsdauer, Eigentum, Zustand und gleicher Verwendungszweck

Förderakte vor Bestellung vorbereiten

Der EFL303 eignet sich als Vergleichsmodell, wenn ein alter fossiler Drei-Tonnen-Stapler denselben Materialfluss bedient. Für die Förderakte sollten keine technischen Eigenschaften ergänzt werden, die nicht in Karte oder Angebot bestätigt sind. Gerade eine klare Liste noch offener Daten erhöht die Qualität der Beschaffung.

  1. Bestandsmaschine mit Typenschild, Eigentumsnachweis, Nutzungsdauer und aktuellem Foto dokumentieren.
  2. Den gleichen betrieblichen Zweck von Alt- und Neugerät nachvollziehbar beschreiben.
  3. Ein konkretes Angebot für Stapler, Batterie, Ladegerät und eindeutig zugeordneten Lieferumfang einholen.
  4. De-minimis-Erklärung und erforderliche Unternehmensnachweise vorbereiten.
  5. Antrag stellen und Auftragszeitpunkt mit den Förderregeln abstimmen.
  6. Nach Umsetzung Verbleib beziehungsweise Verwertung des Altgeräts und die neue Anlage dokumentieren.

Wichtig: Ein rechtlich bindender Liefer- oder Leistungsvertrag kann als Maßnahmenbeginn gelten. Vor dem Zuwendungsbescheid sind nur förderkonforme Vertragsgestaltungen mit wirksamer aufschiebender oder auflösender Bedingung denkbar. Das sollte vor Unterzeichnung mit der zuständigen Stelle beziehungsweise qualifizierter Förderberatung geklärt werden.

Warum die Lithium-Batterie Teil der Systementscheidung ist

Die Batterie darf nicht isoliert nach Spannung und Amperestunden ausgewählt werden. Lastanteil, Fahrweg, Hubmeter, Temperatur, Pausen und Ladeleistung bestimmen, ob das Gesamtsystem den täglichen Takt abdeckt. Beim EFL303 muss vor allem die vollständige Spezifikation von Batterie, Ladegerät und elektrischem Anschluss bestätigt werden, bevor Reichweite oder Ladefenster bewertet werden.

Für eine Förderung nach Modul 6 ist entscheidend, ob die Investition insgesamt die Voraussetzungen des fossilen Ersatzes erfüllt. Eine separat gekaufte Austauschbatterie ist nicht automatisch mit 33 % förderfähig. In die Anfrage gehört deshalb der vollständige technische und kaufmännische Lieferumfang.

Modell prüfen und Ersatzprojekt einordnen

GSZ kann die konkrete Maschine, verfügbare Alternativen und die für ein Angebot benötigten technischen Daten zusammenstellen. Die formale Förderfähigkeit und Antragstellung müssen separat geprüft werden.

Offizielle Quellen und Stand der Einordnung

Grundlage dieser Einordnung sind das BAFA-Merkblatt zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft, die Informationen des Bundesministeriums zu Modul 6 und die BAFA-Seite zur Basisförderung in Modul 4. Förderbedingungen können geändert werden. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Richtlinien, Merkblätter und die Entscheidung der Bewilligungsstelle. GSZ leistet keine Förder- oder Rechtsberatung und verspricht keine Bewilligung.

Häufige Fragen

Gibt es auf den EP EFL303 automatisch 33 % Rabatt?

Nein. Die 33 % sind eine mögliche Förderquote in EEW Modul 6 für kleine Unternehmen, wenn sämtliche Voraussetzungen eines qualifizierten Ersatzvorhabens erfüllt sind. Es handelt sich nicht um einen GSZ Rabatt.

Ist eine einzelne Lithium-Batterie mit 33 % förderfähig?

Nicht automatisch. Modul 6 betrachtet die Elektrifizierung einer bislang fossil betriebenen Anlage. Eine Batterie kann Bestandteil der neuen elektrischen Gesamtlösung sein; ein isolierter Batterietausch muss gesondert geprüft werden.

Darf der Stapler vor dem Antrag bestellt werden?

Ein bindender Auftrag kann als vorzeitiger Maßnahmenbeginn gelten und die Förderung gefährden. Antrag und Vertragsgestaltung müssen vor Bestellung geklärt werden.

Welche Altmaschine wird vorausgesetzt?

Nach dem BAFA-Merkblatt muss die zu ersetzende fossil betriebene Anlage unter anderem mindestens fünf Jahre betrieblich genutzt, im Eigentum und bei Antragstellung vollständig funktionsfähig sein.

Muss das Altgerät verschrottet werden?

Es darf nach der Umstellung nicht weitergenutzt werden. Verkauf oder Entsorgung sind erst nach den förderrechtlich zulässigen Schritten vorzunehmen und zu dokumentieren.

Welche Batterie ist im konkreten Modell angegeben?

Die aktuelle Produktkarte nennt 80 V / 205 Ah, Lithium-Ionen-Angabe. Ob diese Konfiguration zum Schichtprofil passt, ist anhand der realen Einsatzdaten zu prüfen.

Wo finde ich das konkrete Angebot?

Die Schaltfläche „EFL303 ansehen“ führt direkt zur aktuell geprüften GSZ Produktkarte mit der internen Nummer 10GEP23014T500.

Wer entscheidet über die Förderung?

Ausschließlich die zuständige Bewilligungsstelle auf Grundlage des vollständigen Antrags und der zum Antragszeitpunkt gültigen Regeln.

Haftungsausschluss / Rechtlicher Hinweis:
Die auf dieser Website gezeigten Abbildungen können mithilfe künstlicher Intelligenz generiert worden sein und dienen ausschließlich zu illustrativen Zwecken. Sie stellen keine originalen Produktfotos der jeweiligen Hersteller dar. Alle Marken, Logos und Modellbezeichnungen sind Eigentum der jeweiligen Inhaber und werden nur zur eindeutigen Identifikation verwendet.

Hinweis: Auf dieser Website können bei einzelnen Beiträgen unterstützend KI-Technologien eingesetzt werden. Informationen hierzu finden Sie auf unserer Seite „Transparenz beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz“.